Das fordern wir!
- Fünf Stimmen wie bisher. Der Stimmzettel bleibt unverändert.
- Neu: Die Listenstimmen werden gleichmäßig auf die Kandidat/innen verteilt.
- Neu: Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen erhalten einen Sitz.
- Neu: Wenn jemand mehr als fünf Kreuze innerhalb einer Liste setzt, bleibt der Stimmzettel gültig.
- Neu: Leere Stimmzettel werden gesondert ausgezählt. So können Wähler/innen ihren Protest zeigen.
So gehts weiter:
- Bis 25. April sammeln wir 5.000 Unterschriften.
- Dann können wir das Volksbegehren beantragen
- Ist der Antrag zulässig, haben wir drei Monate Zeit, 25.000 Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln
- Bekommen wir die Unterschriften zusammen, kann im Mai 2019 ein Volksentscheid über unseren Vorschlag stattfinden
Alle Infos zum Volksbegehren auf unserer Webseite